Wertminderung

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Ob durch den Unfall eine Wertminderung eingetreten ist kann nur der unabhängige Kfz-Sachverständige abklären.

Diese „alten“ starren Grenzen hinsichtlich des Alters des Fahrzeuges (nicht älter als fünf Jahre bzw. nicht über einer Laufleistung von 100.000 Kilometer) sind nicht mehr gültig. Derzeit ist keine Grenze vom Bundesgerichtshof definiert.

Für die Wertminderung sind folgende Faktoren von Bedeutung:

-       Fahrzeugdaten (beinhaltet auch den Fahrzeugwert)

-       Umfang des Schadens (beinhaltet auch Schadenshöhe, Marktlage des Fahrzeuges)