Reparatur und Werkstattwahl

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Freie Wahl der Reparaturwerkstatt:

Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens mit der Unfallreparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges zu beauftragen.

Die Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens stellt sicher, dass später keine Probleme bei der Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten und dient gleichermaßen dem Werterhalt Ihres Fahrzeuges. Sowohl die hochqualifizierten Mitarbeiter als auch die modernste technische Ausstattung der Werkstatt Ihres Vertrauens ermöglichen diese Versprechen. Ihr Autohaus wird dahingehend regelmäßig vom Fahrzeughersteller sowie von unabhängigen Institutionen überprüft. Auch Reparaturbetriebe die kein Servicevertrag mit einem Hersteller oder Importeur haben (ZKF Betriebe- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik) verfügen über das nötige Know-how, Unfallreparaturen sach- und fachgerecht zu beheben.